Schulordnung der Grundschule Midlum

Stand 08.10.2020

 

1. Schulweg

 

Der Schulweg ist vorwiegend der kürzeste oder aber der sicherste Weg vom Wohnhaus zum Schulgebäude und zurück. Mit dem Erreichen des Schulgeländes gelangen die Schüler in den direkten Aufsichtsbereich der Schule. Die Schüler sind auf dem Schulweg im GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherungs-Verband, Hannover) versichert. Unfälle auf dem Schulweg sind durch die Eltern umgehend der Schule anzuzeigen.
 
2. Verhalten vor dem Unterricht

 

a) Die Schülerinnen und Schüler treten den Schulweg rechtzeitig an, jedoch sollen sie nicht vor 8:00 Uhr das Schulgelände betreten, da erst ab 8:00 Uhr die Aufsichtspflicht durch Lehrer wahrgenommen wird. Die Eingänge werden schon ab 8:00 Uhr geöffnet; bei schlechtem Wetter bzw. Dunkelheit dürfen sich Schülerinnen und Schüler in der Pausenhalle aufhalten. Die Klassenräume werden mit dem ersten Klingelzeichen um 8:07 Uhr betreten.  Eine Verspätung wird im Klassenbuch vermerkt. Die versäumten Minuten des Unterrichts holt das Kind in der Pause nach.

b) Kleidungsstücke wie Mäntel, Jacken etc. sollen vor dem Unterricht außerhalb der Klasse an den Garderobenhaken aufgehängt werden. Für dort abhanden gekommene Gegenstände kann keine Ersatzleistung beansprucht werden. Schuhe sind im Schuhkasten abzustellen, denn in den Klassenräumen werden Hausschuhe getragen. Jeder ist befugt, alle Jacken, Schuhe, etc., die nicht an Garderoben hängen oder in Schuhkästen liegen, umgehend in die Fundkiste zu bringen. Wer den Klassenraum mit Schuhen betritt, muss die Klasse fegen.

c) Vor dem Sportunterricht warten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 in oder vor (je nach Absprache) den jeweiligen Klassenräumen bis sie abgeholt werden. Die Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Klasse versammeln sich vor der Turnhallentür und stellen sich in 2-er Gruppen auf. Wer sich nicht daran hält, muss sich wieder hinten anstellen. Bei schwerwiegenden Verstößen (Schubsen, Treten, etc.) wird das Kind vom Sportunterricht ausgeschlossen.

d) Bei Stundenbeginn suchen die Schüler sofort die Klassenzimmer auf und setzen sich auf ihre Plätze. Bei Verstoß tritt das Ampelsystem in Kraft. Ausnahmen von dieser Regelung sind zulässig, wenn durch eine Klassenordnung etwas anderes bestimmt wird.
 
3. Dinge, die nicht mitgebracht werden dürfen:

  • Jegliche Art von Waffen
  • Feuerwerkskörper, Übungsmunition
  • Privates Spielzeug (Ausnahme: Es ist mit der Klassenlehrkraft abgesprochen und von ihr genehmigt. Eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung kann von Seiten der Schule nicht übernommen werden.)
  • Laserpointer
  • Zigaretten, Feuerzeuge und Streichhölzer
  • Getränke in Glasflaschen (Ausnahme Emilflaschen) oder Dosen
  • Tauschbilder
  • Elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen und jegliche Form der Unterhaltungselektronik (z. B. Smartphone, Handy, Mp3-Player, Tablet-PC, Spielkonsole, Fitnesstracker, Smartwatches)

 

Vorgehensweise bei Verstoß:

  1. Verbotene Dinge werden einbehalten.
  2. KlassenlehrerIn führt Gespräch mit betreffendem Kind
  3. Eltern werden informiert, Dinge müssen durch Eltern abgeholt werden

 
4. Verhalten während der Pausen

 

a) Unterrichts- und Pausenzeiten

6:30 – 8:00 Uhr  Frühbetreuung

8:12 – 8:30 Uhr  Klassenrat

8:30 – 9:15 Uhr  Klassenunterricht

9:15 – 10:00 Uhr Klassenunterricht

10:00 – 10:15 Uhr Frühstückspause in der Klasse

10:15 – 10:35 Uhr Bewegungspause auf dem Schulgelände

10:40 – 11:25 Uhr Klassenunterricht

11:25 – 12:10 Uhr Klassenunterricht

12:10 – 12:25 Uhr Bewegungspause auf dem Schulgelände

12:30 – 13:15 Uhr  Klassenunterricht

13:15 Uhr  Offizieller Schulschluss, 1. Busabfahrt

13:15 – 14:10 Uhr Mittagessen/Bewegungspause

14:10 – 14:40 Uhr Ruhe- / Spielegruppe 1. und 2. Klassen    Hausaufgaben 3. / 4.  Klassen

14:40 – 14:55 Uhr Bewegungspause

15:00 – 16:00 Uhr Angebote

16:00 Uhr  Schluss, 2. Busabfahrt

b) Während der Pausen halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Die Grenzen sind

  1. Im vorderen Bereich: das Feuerwehrhaus, das Eisentor und der Zaun zum Kirchengelände
  2. Zum Süden hin: die Grundstücksgrenze zum Nachbarn und weiterführend die Sträucher entlang des Rasens.
  3. Nach hinten heraus gelten ebenfalls die Sträucher als Begrenzung
  4. Nach Norden bildet die Zufahrt des Kindergartens bzw. der Zaun des Kindergartens die Grenze
  5. Der Schulgarten darf nur mit einer befugten Person (Lehrer, pädagogische Mitarbeiter…) betreten werden.
  6. Schüler dürfen mit Erlaubnis einer Lehrkraft in einer Pause am Tag in der Klasse bleiben.

c) In den Bewegungspausen im Nachmittagsbereich halten sich die Schülerinnen und Schüler nur auf dem unteren Schulhof auf (Grenze ist der Weg zur Turnhalle). Bei Verlassen des Schulgeländes oder unerlaubtem Aufhalten im Schulgarten, erhält das Kind Pausenverbot.

d) In den Pausen dürfen sich Schüler Pausengeräte gegen Vorlage einer Pausenkarte (1 Karte = 1 Gerät) ausleihen, die sorgsam zu behandeln sind. Bei vorsätzlicher Beschädigung der Geräte ist Ersatz durch die Eltern zu leisten.

e) Das Werfen und Schlagen mit Gegenständen, Naturmaterialien, Sand, Schneebällen ist verboten. Bei Verstoß wird Pausenverbot erteilt. Über weitere Konsequenzen entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin individuell.

f) Einzelbestimmungen

  • Die Klassen verlassen nur durch den für sie vorgeschriebenen Ausgang das Schulgebäude. Im Schulgebäude darf nicht gerannt und gelärmt werden.
  • Während der im Stundenplan festgesetzten Unterrichtszeiten darf das Schulgelände nicht ohne besondere Genehmigung einer Lehrkraft verlassen werden.
  • Das Klettern ist auf den Klettergerüsten und Bäumen erlaubt.
  • Stöcke werden lediglich zum Bauen benutzt.
  • Ballspiele jeglicher Art sind nur auf der großen Rasenfläche erlaubt.  

 
5. Verhalten nach Unterrichtsschluss

 

  • Am Ende der letzten Stunde soll die Klasse aufgeräumt sein.
  • Nach Unterrichtsschluss soll das Schulgebäude und auch das Schulgrundstück möglichst umgehend verlassen werden.
  • Beim Betreten des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss haben sich Schüler und Eltern bei einer Lehrkraft, der Sekretärin oder einer Reinigungskraft anzumelden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schüler, die an den Nachmittagsangeboten der Ganztagsschule teilnehmen.

 
6. Fachräume/Turnhalle

 

Kein Schüler darf einen Fachraum/Turnhalle allein und ohne Aufsicht betreten. Wer sich nicht daran hält, muss sich wieder hinten anstellen.
 
7. Allgemeine Regeln des Umgangs miteinander

 

  • Jeder Schüler und jede Lehrkraft haben ein Recht auf ungestörten Unterricht.
  • Alle pflegen untereinander rücksichtsvollen Umgang. Beleidigungen und Beschimpfungen dulden wir nicht.
  • Das Privateigentum anderer Schülerinnen und Schüler muss respektiert werden und darf nicht entwendet oder zerstört werden.
  • Keiner soll in der Schule oder auf dem Schulweg Angst haben. Daher ist aggressives Verhalten untersagt (z. B. Treten, Spucken, Stechen, Schlagen, Schubsen, Fuß stellen, Bewerfen). Besonders zu verachten sind Bedrohung und Erpressung! Bei Zuwiderhandlungen erfolgen individuelle Erziehungsmaßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen. In jedem Fall müssen die Eltern umgehend informiert werden.

 
8. Allgemeines

 

  • Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum oder Gebäudeteilen werden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten des betreffenden Schülers zu Ersatzleistungen herangezogen.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen kein Schuleigentum (z.B. Steckwürfel) stehlen.

 
9. Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

 

a) Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen, z. B. Einschulung, Sport- und Schulfeste zu besuchen

b) Bei jeder Krankheit wird am 1. Tag ab 8:00 Uhr die Schule angerufen. Krankheiten, die länger als 3 Tage dauern, sind mit einer schriftlichen Entschuldigung zu belegen. Des Weiteren gilt der Beschluss über die Regelungen zum Umgang mit Absentismus (Fernbleiben vom Unterricht) vom 23.02.2010.

c) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Lehrer; darüber hinaus der Schulleiter auf schriftlichen formlosen Antrag.

d) Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
 
10. Störung der Ordnung

 

a) Bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule können Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen  ausgesprochen werden.

b) Verstöße gegen die Ordnung in der Schule liegen insbesondere vor bei Störungen des Unterrichtes oder sonstigen Schulveranstaltungen, bei Verletzungen der Teilnahmepflicht, bei Handlungen, die das Zusammenleben in der Schule oder die Sicherheit der Schule oder der am Schulleben Beteiligten gefährden.

c) Die Festsetzung der Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 61 NSchG) anzuwenden.